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NEJE DK-8-KZ USB-Laser Gravurgerät mit 1000mW im Flash Sale für 71,84 Euro inkl. fertig verzolltem Versand!


Das NEJE DK-8-KZ USB-Laser Gravurgerät bietet einen starken 1-Watt-Laser (1000mW) und ist in der Lage auf verschiedenen Materialien zu arbeiten. Natürlich muss man sich genau an die Anleitung halten, denn mit so einem starken Laser spielt man nicht. Was in Holz gravieren kann, das kann auch Haut oder Augen zerstören!!

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich persönlich keine Lust hätte, dieses Gerät durch den Zoll zu bringen und daher ist die Lieferung aus der EU ideal.

Mit dem Zoll habt ihr nichts zu tun und daher kommen keine weiteren Kosten auf euch zu. Für 71,84 Euro inkl. verzollter Lieferung könnt ihr im Flash Sale zuschlagen (Versand per „Germany Via Priority Line“ wählen!).

Details:

  • Material: Acryl + Aluminium + Edelstahl
  • Farbe: schwarz
  • Laserleistung: 1000mW
  • unterstütztes Bildformat: JPG
  • Unterstützte Betriebssysteme: Win7 / Win8 / XP / Win10
  • Arbeitsbereich: 38 * 38mm
  • Abmessungen: ca. 14.5 * 16 * 19cm


Wenn Du zum Anbieter klickst und anschließend z.B. etwas kaufst, erhalten wir u.U. dafür Geld vom jeweiligen Anbieter. Beispielsweise verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Auswahl der geposteten Deals und Schnäppchen.
Maik

Maik

Ich bin Maik, 38 Jahre alt und die Gadgetsuchmaschine in Person. Wenn Ihr Fragen habt oder eine Anregung, hinterlasst einfach einen Kommentar oder schickt mir eine Mail.

26 Comments
  1. suche sowas um pe-schaumplatten zuschneiden bis ca. 2-3cm Dicke
    hat jemand erfahrung damit wieviel Watt ich benötige?

    Metall Gravieren wäre auch evtl dazu auch erfahrungen schreiben 🙂

    • bei 2-3 cm wirst du mehrmals über die gleiche Schnittkante schneiden müssen, da der Laser ja nur auf wenige Millimeter genau fokussiert (und auch nur dort wegbrennt….). Dies ist mit dem o.g. Gerät jedoch durchaus und auch gut machbar, da es sehr präzise arbeitet.

  2. Wissenswert wäre die mögliche Größe der Gravierfläche und ob das Gerät für Metallgravierung geeignet ist.
    Und eine Laserschutzbrille für die Augen sollte im Lieferumfang sein.

  3. Hallo Maik,

    Ich habe den Laser bestellt und richtig Ärger mit Zoll und Staatsanwaltschaft bekommen, nur zur Info das macht keinen Spaß.

    • Dieses Angebot ist aus der EU und daher zollfrei. Der Zoll ist heiß auf Laserpointer, aber Geräte mit eingebautem Laser? Jeder DVD Brenner hat einen starken Laser ….

      • Nicht ganz korrekt der Laser kann problemlos aus dem Gehäuse ausgebaut werden, das ist kein Spielzeug!!

      • Seid ihr eigentlich noch zu retten ? Ich sehe ja durchaus so manchen Deal mit entsprechendem Humor, da man Sicherheitsvorschriften auch übertreiben kann. Aber das Ding hat einen Laser der Klasse 4. Sowas darf man durchaus besitzen und importieren, aber ganz sicher (!) nicht im privaten Bereich betreiben. Und das hat auch sehr gute Gründe.

        Solche Laser sind nicht nur in direkter Strahlung in die Augen gefährlich, bereits eine diffuse Reflektion ist in der Lage permanente Netzhautschäden zu verursachen. Ebenso ist die direkte Einstahlung (trivialerweise) in der Lage die Haut zu verbrennen. Und nebenbei, je nach Frequenz der Strahlung kann es durchaus zur Bildung von Tumorzellen kommen. Herzlichen Glückwunsch!
        Ganz simpel: Das hat in privater Hand genau gar nichst verloren. Es liegt ungefähr auf der Idee privat ein bischen Sprengstoff zusammenzurühren, weil einem die Böller im Laden zu teuer sind. Demnächst dann Deals für Nitiersäure & Glycerin ?

        Und nebenbei: DVD Brenner gehören zur Leistungsklasse 3, liegen ein bis zwei Potenzen unter dem hier annoncierten Produkt und dürfen nur deshalb an Privatpersonen vekauft werden, weil sie bauartbedingt garantiert nicht in der Lage sind einen Strahl zu produzieren, der das Gehäuse verlässt. Ob man sich beim Chinesen bei einem Gerät für knapp 70 Ocken darauf verlassen will, sei mal dahingestellt.

        Ernsthaft: Pfoten weg. Und zwar ganz weit weg. Augen wachsen nicht nach. Anderer Leute Augen nicht. Und wer das Ding privat ausserhalb seines Kellers betreibt handelt nicht nur fahrlässig sondern schlicht und einfach kriminell.

        Ach und btw. Eine anständige Laserschutzbrille (die hier nicht mal ausreichen würde) kostet von sich aus gehobene dreistellige Summen.

        • Ich schrieb durchaus, dass Besitz und Verschaffung wohl durchaus legal sein dürften. Entsprechend wird auch der Verkauf (vorausgesetzt das Ding hat eine echte CE und das ist nicht wirklich wild) legal sein. Zwischen Handel und Betrieb ist aber ein himmelweiter Unterschied. Ich kann auch Nitriersäure kaufen, absolut legal, eben kann ich Glycerin erwerben. Das Zusammenmischen ist dagegen mit gutem Grund bei hoher Strafandrohung verboten. Vorrausgesetzt ich überlebe diese Dummheit.

          Wenn das Ding also im Schaukasten landen soll: Kein Problem. Sollte das Ding aber ohne entsprechende Einhausung angeschlossen werden sind wir aus dem Bereich der Legalität draussen. Das ist nebenbei auch nicht versichert, weil grob fahrlässig. Will sagen: Keine Sozialkasse wird einem die Kosten für Behandlung und eventuelle Spätschäden bezahlen. Davon mal ab das Netzhautschäden auch nicht witzig sind.

        • Zu deiner Säure: https://www.apothekermanagement.de/cms.php?applikation_id=33&parent_id=2&todo=showContent

          Zu dem Rest: Was jeder damit macht liegt weder in deiner noch in meiner Verantwortung. Alle sind allein schon wegen der Nutzung von PayPal volljährig und ob einer die nötige Sachkunde hat kannst du nicht wissen. Zudem habe ich keine Infos ob ein „CE“ oder andere Siegel vorhanden sind oder auch nicht.
          Wenn der Artikel aus der EU geliefert wird, dann wird er ja schon durch den Zoll eines Landes gewandert sein und mit der EU im Einklang sein, denn sonst hätte der Zoll des entsprechenden EU-Landes wohl gehandelt. Ich will auch keine Debatten dieser Art über Dinge führen, die du und ich nicht wissen und über Eventualitäten muss man auch nicht weiter spekulieren. Dennoch danke für deinen Beitrag. Gruß Maik

        • Nette Geschichte! Warum verkaufen diese Händler mit Sitz in Deutschland das Gerät? LINK
          Die müssten dann alle mit einem Bein im Knast sein. 😉
          Gruß Maik

      • Da muss irgendwas an deinen Infos falsch oder veraltet sein: Wenn ich den von dir verlinkten Artikel aufrufe steht dort als einzige funktionierende Auswahlmöglichkeit „Warehouse Options: China“

  4. Habe das Gerät seit einigen Tagen im Einsatz und konnte es testen.
    Es gibt zwei Modelle wobei das eine 500 mW besitzt und laut Hersteller für sehr genaue Arbeiten gut ist. Das andere Gerät besitzt eben die vorgenannten 1000 mW und ist für kräftigere Brennvorgänge gedacht, welche nicht ganz so präzise sein müssen.
    Ich besitze das Gerät mit 1000 mW welches meines Erachtens sehr genau brennt, sodass (lesbare !) Beschriftungen auf einem Zahnstocher kein Problem sind.
    Metall brennt keiner dieser Laser, da die Oberfläche zu sehr reflektiert und der Laser einfach zu schwach ist. Man kann die Oberflache mit Farbe einsprühen dann brennt der Laser die Farbe weg und ggf brennt er diese auch etwas ins Material, jedoch nicht dauerhaft. Kunststoffe, alle organischen Stoffe sind kein Problem. Der Laser arbeitet mit einer Spitzentemperatur von ca 400 – 500 °C je nachdem wie gut er fokusiert wurde.
    Die Arbeitsfläche vom 1000 mW Gerät ist etwa so groß wie eine Visitenkarte.
    Die Materialien werden mit Gummiringen auf dem kleinen Arbeitstisch fixiert, was recht gut funktioniert. Der Tisch bewegt sich sehr präzise und ruckfrei. Es empfielt sich einen Ventilator beim Brennen zu verwenden, da dann zum einen das Material sowie auch der Laser selbst gekühlt wird. Der Laser selbst hat nur einen Kühlkörper, keinen eigenen Ventilator. Beim Brennen entstehen dadurch auch keine bzw. kaum braune Ränder beim Schneiden.
    Die Leistung ist ausreichend um Figuren oder ähnliches aus Kunststoff oder Moosgummi auszuschneiden. Ggf. mehrfach nachschneiden ist kein Problem. Die Software bietet diese Funktion an und der Laser ist so präzise, dass die auszuschneidende Form beibehalten wird.

    Zum Thema Sicherheit: Auf dem Gerät ist tatsächlich ein CE Zeichen angebracht …jedoch ist wohl absolut (!) indiskutabel, dass dieses angebrachte Symbol nach unten genannten Richtlinien vergeben wurde.
    Bitte achtet auf Eure Gesundheit !!! Das Gerät ist absolut kein Spielzeug und richtet schwerste Schäden an Augen und Haut an. Die beiliegende „Schutzbrille“ ist keinesfalls ausreichend um Eure Augen zu schützen.
    Da die meisten schlichtweg zu faul sind um selbst zu googeln habe ich einen kurzen Auszug aus entsprechender Literatur angehängt um weitere Diskussionen bzgl. CE , Vertrieb in DE usw. zu schlichten.
    Quelle: http://www.maschinenrichtlinie-2006-42-eg.de/

    Welche Richtlinien gelten für Laserprodukte?
    Zu den wichtigsten für Hersteller von Laserprodukten relevanten Vorschriften gehören
    die europäische Maschinenrichtlinie,
    die europäische Niederspannungsrichtlinie.
    die europäische EMV-Richtlinie 2004/108/EG und das (deutsche) Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) sowie
    die allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach europäischer Produktsicherheitsrichtlinie und (deutschem) Produktsicherheitsgesetz.

    Laser können, müssen aber nicht unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fallen. Maßgeblich ist die Definition, welche die Maschinenrichtlinie selbst für Maschinen vorgibt. Danach können Laserprodukte Maschinen sein, aber auch unvollständige Maschinen, Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen oder auch nicht als Maschine gelten.

    Ein Laserpointer zählt nicht als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie (MRL), da er zwar verbundene Teile hat, von denen mindestens ein Teil beweglich ist, aber nicht über ein anderes Antriebssystem als die unmittelbar eingesetzte menschliche (oder tierische) Kraft verfügt. Auch eine Laserwasserwaage erfüllt aus den gleichen Gründen nicht die Kriterien einer Maschine nach MRL.

    Ein Show- oder Projektionslaser gilt gemäß der Definition der MRL als Maschine, da er

    über miteinander verbundene Teile verfügt,
    die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt wurden,
    von denen mindestens ein Teil beweglich ist und weil er
    mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist.
    Diese vier genannten Kriterien treffen auch auf eine Laserbearbeitungsmaschine zu. Sowohl Laserbearbeitungsmaschinen wie Projektionslaser fallen zudem unter die EMV-Richtlinie.

    Zum Einwand von Maik:
    MAIK
    17. Dezember 2016 at 02:12
    Nette Geschichte! Warum verkaufen diese Händler mit Sitz in Deutschland das Gerät? LINK
    Die müssten dann alle mit einem Bein im Knast sein.
    Gruß Maik

    ….im Knast wohl nicht aber mit einer Strafe dürften sie rechnen können. Wird schon einen Grund haben, warum der Verkauf eingestellt wurde. 😉

  5. Danke an Frank für den guten Betrag.

    Ich habe letzte Woche auch zugeschlagen und bin gespannt wann es eintrifft.

    Maik kannst du evtl. mal den Unterschied zwischen Germany Express und EU Express bei Gearbest erklären? Ich verstehe den Unterschied für Deutschland nicht bei ausgewähltem EU Lager.

    Und wenn jemand eine Quelle für günstiges Verbrauchsmaterial zum schneiden und gravieren kennt würde ich mich über einen Link freuen.

    • Als Verbrauchsmaterialien kannst du zum Ãœben ganz einfach Pappe ausm Papierkorb nehmen… ich habe dann mit ner alten Computer-Maus und irgendwelchen Holz und Plastik-Resten aus der Schrotttonne weiter gemacht, bis ich letztendlich dabei gelandet bin, dass ich die Telefonnummern unserer Firmenhandys auf die Rückseiten ‚graviert‘ habe.
      Kurzum – hier kannst du alles erdenkliche nutzen.
      Solls was spezielles sein, kriegste Balsa-Holz im Baumarkt und Moosgummi in jedem Bastelladen / Ebay.

      Zu bedenken sei halt wirklich der gesundheitliche Aspekt….sowohl die Augen als auch die Lunge.
      Plastik zu schmelzen ist nicht sonderlich gesundheitsfördernd….aber Moralaposteleien gabs hierzu schon genug

  6. Kann man die mw runterregeln für filigranere sachen? ich habe sorge, dass die 1000mw bei holz dickere linien einbrennen als 500mw.

    • Ja, die Brennstärke kannst du übers Programm (über die Brenndauer….horizontaler Schiebregler ganz unten) regeln

  7. Eigentlich ein geiles Teil. Hab es mal ein bisschen ausprobiert und ganz gute Ergebnisse damit erzielt. Was mich nervt ist diese winzige Arbeitsfläche. Man kann halt leider nur ca 4×4 cm gravieren. Für den Einstieg in das Thema ganz okay, für den Preis sowieso. Jetzt brauch ich das Teil nur noch in größer 🙂

  8. 1000mW Laser NEJE DK-8-KZ heute erhalten.
    Laser brennt nicht ein, alles andere läuft. Defekt?
    Standpunkt sehr schwach.
    An was kann das liegen?

    • Mal an der Linde vorn gedreht und den Laser Fokus eingestellt (falls das bei dem Modell möglich ist)? Gruß Maik

  9. Hallo Maik
    alles probiert. Positionslicht mega schwach und wenns brennen sollte ist es wie ein leichtes Lämpchen. nichts wird heiss oder warm oder schmilzt. Könnte der Laser defekt sein? Ausgebrannt?
    Hmmm
    Danke für allfällige Antworten
    Jessika

    • Das hört sich für mich an, als hätte der Laser ohne ausreichende Kühlung gearbeitet und dann ist die Diode entsprechend angeschlagen. Der Laser war keine Sekunde richtig hell? Gruß Maik

  10. „Deutsche“ Anleitung http://www.trusfer.com/Course_De_NEJE_DK-8-KZ.htm, oder im Original http://www.trusfer.com/Course_En_NEJE_DK-8-KZ.htm

    Tutorial http://neje.club/tutorials/en_kz.htm

    Test bei Golem https://www.golem.de/news/neje-dk-8-kz-im-test-haltet-die-sicherheitsbrille-griffbereit-1610-123751.html

    Aus Sicherheitsgründen kann man den Gravierer in eine lichtdichte Umhausung verbannen und eine Webcam zur Beobachtung einsetzen. Lieber die Cam schrotten als die eigene Netzhaut!

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