Butterfly Trainingsmesser (Balisong) erlaubt oder verboten?


Das „Messer“ kann als Trainingsgerät weder schneiden noch stechen! Ist es dann ein Messer?

Ich bin echt nicht sicher wie es mit den Gesetzen in Deutschland bezüglich dieses Trainingsmessers aussieht. Unsere Leser aus der Schweiz und Österreich dürfen nun schmunzeln (und evtl. bestellen), denn ihr habt unsere Probleme vermutlich nicht. 🙂

Der Preis liegt bei 3,70 Euro und der Versand ist gratis.

Ich hatte mal über Trainings Nunchakus aus Schaumstoff geschrieben und die waren ungefährlich aber dennoch verboten.

Ich bin echt nicht sicher ob dieses Butterfly erlaubt ist oder nicht, daher prüft es mal selbst vor dem Kauf unsere Gesetze.

Auch wenn man auf dem Bild schon deutlich sehen kann, dass aufgrund der Lochung ein Anspitzen der „Klinge“ unmöglich ist, bedeutet das natürlich nicht zwangsläufig, dass auch der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt. Wenn ihr genaueres berichten könnt, dann schreibt es uns in den Kommentaren!

Etwas sicherer bin ich mir bei diesem Modell, denn der Flaschenöffner lässt sich definitiv nicht anschärfen! 😉

 

 


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Maik

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13 Comments
  1. Kann man denn mit dem Flaschenöffner genauso üben? Dann lieber den und auf Nummer sicher gehen^^

  2. Hallo,
    man könnte vom ersten Loch in der Mitte was weg nehmen. Dann hat man zwei Spitzen…

    Ich habe mich am 14.9. registriert und dazu kein Passwort erhalten was angeblich per Mail geschickt werden sollte. Eine direkte Mail (Impressumsmail) blieb bis jetzt unbeantwortet.
    Ich bitte um Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    juck.

    • Also eine Butterfly-Gabel? 😉 Gruß Maik

      • Ich denke es ist verboten wenn es den Anblick einer gefährlichen Waffe ähnelt.
        Da kann man auf Distanz nicht sagen ob es gefährlich wird oder nicht.
        Ausserdem könnte man das prima als Waffe einsetzen. Aber das kann man selbst mit einem Kugelschreiber oder Bleistift.

        • verboten wenn es den Anblick einer gefährlichen Waffe ähnelt? guck dir mal ´n paar softair oder co2 waffen an, da kannst du häufig auf den ersten blick nicht direkt sagen, ob die echt sind oder nicht. und die sind auch nicht verboten.

  3. Grundsätzlich sind Butterfly-Messer nicht zulässig. Da das Messer aber aufgrund der Löcher nicht schärfbar ist, fällt es nicht unter das Waffengesetz. Was nicht heißt, dass es beim Zoll nich trotzdem durch unwissende Zöllner gestoppt wird, wenn es geröngt wird oder was von „Knife“ auf der Sendung steht.

    • Die Frage ist, ob ein Messer laut Definition tatsächlich schärfbar und spitz sein muss!
      Gruß Maik

      • Unter das Waffengesetz fallen:
        „Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.“

        Das dürfte mit dem Ding nicht gelingen. 😉
        Ferner sind „Anscheinswaffen“ verboten. Durch die runde und dicke Spitze ist aber auch der Anschein hier nicht gegeben.

      • Na ein Küchenmesser, dass nicht schneidet oder spitz ist kann man auch höchstens nur als Fleischklopfer benutzen. Auch der Duden sagt „aus einer Klinge, die mit einer Schneide versehen ist, und einem Griff bestehendes Gerät zum Schneiden“

  4. Die einzigen Waffen die ich auf diesem Bild sehen kann, sind die Fingernägel von dem Typen der das „Messer“ in der Hand hält…!

  5. Reply
    Einer der letzten seiner Art 26. November 2014 at 11:44

    „prüft es mal selbst vor dem Kauf unsere Gesetze.“ Da ich mich aus dieser fremdenwahn Bananenrepublik names BRD längst verabschiedet habe, sind es wohl eher „deren Gesetze. “
    MfG

  6. Reply
    Einer der letzten seiner Art 26. November 2014 at 11:45

    namens

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