Fotografen aufgepasst! Schnapsbecher aus Edelstahl, Kaffeetassen und Thermoskannen im Objektiv Design …
… neu im Sortiment: die Schnapsbecher aus Metall 🙂
Unser treuer Leser und Kamera-Fan Patrik hat mal wieder ein tolles Gadget eingereicht: Schnapsbecher aus Edelstahl, das bis auf die Größe zu 99,9% einem Original Canon 24-105mm f/4 L IS Objektiv entspricht.
Diese Gadgets sind ganz besonders für Fotografen ein Leckerbissen. in geselliger Runde aus einem Objektiv den Kurzen zu trinken ist ganz sicher nicht üblich und ihr dürftet die einzigen im Bekanntenkreis sein, die diese Art von Schnapsgläsern haben.
Sie bestehen im Innenteil aus Edelteil und außen aus Kunststoff. Der Verkäufer schreibt, dass man auch heisse Getränke daraus trinken kann. Ich gehe daher davon aus, dass die Kunststoffummantelung die Wärme zu isoliert. Bei einem Fassungsvermögen von 80 ml vielleicht einen kleinen Glühwein oder Grog zu dieser Jahreszeit?
Ihr bekommt die kleinen Becher im 2er oder 4er Set.
Das 2er Set liegt bei 9,18 € inkl. Versand, das 4er bei 16,89 € inkl. Versand.
Bereits in früheren Artikeln haben wir Gadgets im Objektiv Design vorgestellt, deren Links ich hier aktualisiert habe.
Zum Artikel kommt ihr durch Klick auf die Artikelbezeichnung oder aufs Bild:
Getränkebecher, 0,4 Liter, 4,74 € … mit Thermo-Innenwand und Thermoskannen ab 8,83 €
Vorsicht: Da die Tassen leider die Original-Markenlogos der Objektiv-Hersteller nutzen kassiert der Zoll solche Gadgets wenn die Lieferung in eine Kontrolle gerät gerne wegen Verdachts auf Verletzung von Markenrechten ein. Eine Herausgabe beim Zoll kann man dann nur noch erwirken, wenn man schriftlich belegen kann dass der Markeninhaber die Nutzung seiner Marke lizensiert hat – was so gut wie unmöglich ist.
Hallo Tobias,
ich weiß nicht, wie du auf so etwas kommst. Ob du nun diese Tassen oder ein Sabberlätzchen mit einem Canon-Logo kaufst, wird der Zoll das ganz sicher nicht wegen Markenschutzverletzungen einbehalten.
Der Grund dafür liegt klar auf der Hand und leuchtet ein: Canon produziert keine Kaffeebecher oder Sabberlätzchen. Demnach ist der Markeninhaber auch nicht beschwert.
Zur weiteren Erklärung: würde man deiner Aussage folgen, dürfte z.B. kein T-Shirt Hersteller in Deutschland irgendwelche Markenlogos verwenden (Automarken, Süßigkeiten, Filme, Schauspieler, Zitate, Kamerahersteller). Sofern der Hersteller minimal vom Original abweicht, darf er alles tun. Bei unserem Gadget besteht ja auch nur zu 99,9 % Produktgleichheit 😉
VG Kerstin 😉
Du verwechselst Produktpiraterie mit Markenschutz und Urheberrecht. Es geht hier überhaupt nicht darum, dass irgendjemand ein Produkt nachmachen würde (Das wäre ein ganz anderes Thema) sondern um den Markenschutz an einem Firmenlogo: Ein solches Logo (so es eine dem Gesetz nach ausreichende Schöpfungshöhe erreicht) unterliegt grundsätzlich dem Urheberrecht und darf per se schon nur eingeschränkt von anderen genutzt werden. Selbst eine Verfremdung eines Logos ist nur in engen Grenzen zulässig (§§23 und 24 Urheberrechtsgesetz) – hier handelt es sich aber sogar um eine 1:1-Anwendung. Darüber hinaus lassen sich alle großen Firmen ihre Logos zudem markenrechtlich als Wort/Bildmarke schützen. Dann ist eine Verwendung ohne Genehmigung des Markeninhabers grundsätzlich nicht zulässig – völlig egal ob auf einem Produkt dass der Markeninhaber selbst herstellt oder nicht, auf einem Plaket, sogar einer Webseite oder eben auch einem Sabberlätzchen. Der Markenschutz dient gerade dem Zweck dass z.B. ein Dritter nicht den Eindruck erwecken darf, es handele sich bei dem Sabberlätzchen um ein Produkt des Markeninhabers was ein unbedarfter Kunde wenn er das Canon-Logo auf einem Sabberlätzchen sieht ja annehmen könnte. Und zu deinem anderen Einwand: Sehr wohl finden zwischen GB und Deutschland Einfuhrkontrollen statt. Zwar sind beide Länder in der EU und in einer Zollunion, weswegen kein „Zoll“kontrolle hinsichtlich der (nicht existierenden) Zollgebühren stattfindet – der Zoll hat aber auch noch andere Aufgaben, nämlich zum Beispiel ausdrücklich die sicherzustellen dass keine Dinge eingeführt werden deren Einfuhr nicht zulässig ist – und eben explizit auch die Kontrolle von Markenrechten. Aus diesem Grund finden finden leider sehr wohl stichprobenartige Kontrollen statt. Dass die Tassen um die es hier geht hin und wieder einkassiert werden war übrigens in diversen Foren schon zu lesen, aus diesem Grund habe ich mir den Hinweis ja auch erlaubt.
Hallo Tobias,
ich möchte das Ganze nicht ad absurdum führen wegen eines Kaffeebechers.
Deine rechtlichen Bedenken solltest du dem Verkäufer mitteilen, nicht uns. Unsere Leser und wir sind dafür die falschen Ansprechpartner und für uns alle ist das völlig irrelevant!
Wenn man bestellt und es kommt nichts an, gibt’s immer noch Paypal und gut ist 😉
VG Kerstin
Es ist keineswegs irrelevant für die Leser hier. Es ist Aufgabe des Zolls im Rahmen der Warenverkehrskontrollen festgestellte und vermutete Markenrechtsverstöße dem Markeninhaber mitzuteilen – und zwar unter Nennung von Inhalt, Absender UND Empfänger einer solchen Sendung. Canon ist, wie man ergooglen kann, leider bekannt dafür ist dass es keinen Spass in der Sache verstehen will. In einem anderen Blog haben mehrere Leute berichtet dass sie, nachdem ihr Becher beim Zoll aufgefallen ist, anschließend Post von der Rechtsabteilung von Canon Deutschland aus Krefeld bekommen haben und aufgefordert worden sind schriftlich zu erklären dass sie keine weiteren derartigen Käufe tätigen und einer Vernichtung des einbehaltenen Bechers zustimmen – und für den Fall einer Nichtzustimmung mit weiteren Folgen und Kosten gedroht wurde. (Rechtlich gesehen hat Canon dann bei Privatpersonen letztlich keinerlei handhabe weil nur die „geschäftliche Inverkehrbringung“ verboten ist, aber das grundsätzliche Theater ist als solches ja schonmal extrem unschön.) Das Problem bei DIESEM Produkt hier ist also ein ganz konkretes und nicht irgend eine schwammige Grundsatzdiskussion. Nikon soll übrigens was das Thema anbelangt wesentlich geschmeidiger sein – vielleicht sollte man also besser auf diese Modelle zurückgreifen wenn man schon so einen Becher einen haben möchte. Der offizielle Paypal-Käuferschutz greift übrigens nicht wenn der Zoll eine Sendung einbehält, solange der Verkäufer nachweist dass er den Artikel tatsächlich abgeschickt hat – Erstattung gibt es also allenfalls auf freiwilliger Basis durch den Händler. Wenn der sich auf stur stellt ist auch das Geld weg. Insofern sollte mans sich das aufgrund der Erfahrungen die andere bereits gemacht haben sehr gut überlegen.
Hallo Tobias,
also lange Rede, kurzer Sinn: den Käufern passiert nichts und ich schließe damit diese Diskussion.
VG Kerstin
Und weil du den Hinweis mit den T-Shirts bringt: Es ist falsch anzunehmen dass das einfach erlaubt ist. In der Regel holen sich die (seriösen) T-Shirt-Hersteller nämlich sehr wohl eine Genehmigung des Markeninhabers ein. Auch eine minimale Veränderung reicht eben nicht immer aus (siehe die entsprechenden Paragraphen). Darüber hinaus dulden natürlich viele Markenhersteller solche Produkte und gehen nicht immer offensiv dagegen vor, weil dies a) oftmals Negativwerbung bedeuten würde und b) man in vielen Fällen ja auch ein eigenes (Werbe-)Interesse hat wenn die eigene Marke stark verbreitet wird. Geduldet bedeutet aber nicht, dass es generell legal wäre. Und es gibt eben auch zahlreiche Markeninhaber die da sehr streng vorgehen.
Zwei bekannte Beispiele: Ein Abbijahrgang hat sich T-Shirts mit dem Aufdruck Trabi-Logo „TrAbi 03 – nach uns die Wende“ drucken lassen und dafür eine verfremdete Variante des Trabi-Logos genutzt. Der damalige Markeninhaber hatte dagegen geklagt (wohlgemerkt gegen Schüler und nichtmal gegen eine komerziell arbeitende Firma!) und Recht bekommen.
Ein anderes bekanntes Beispiel: Der WDR als Markeninhaber ist bekannt dafür, rigoros selbst gegen private Webseiten vorzugehen die Logo von Sendung mit der Maus & Co nutzen ohne dafür eine Genehmigung des WDR zu besitzen.
Gegenbeispiel: Der Disney-Konzern ist bekannt dafür dass er inbesondere Privatpersonen die Logos von seinen Filmen auf Webseiten, T-Shirts und ähnlichem nutzt generell diese Nutzung zu dulden ohne es jeweils im Einzelfall genehmigen zu müssen. Vor ca. 2 Jahren hat Disney dazu auch mal einen sehr ausführlichen Facebook-Eintrag veröffentlich in dem sie dargestellt haben dass sie es sogar begrüßen, wenn Fans auf diese Weise ihre Verbundenheit zu Produkten der Firma Disney zu Schau tragen.
Hallo Tobias,
dieser comment tut auch wieder nichts zur Sache und ist an die T-Shirt Hersteller adressiert.
Sorry, dass ich dummerweise das Beispiel gebracht habe. Ich wollte das Ganze nicht noch weiter verkomplizieren.
VG Kerstin 😉
Ach ja, das hatte ich in meinem Kommentar vergessen…
Ich musste mein Objektiv beim Zoll abholen, die wollten aber nur einmal nachsehen, dass es wirklich eine Tasse war und nicht der Versuch, ein Objektiv steuerfrei einzuschleusen.
Übrigens hat Canon höchstselbst entsprechende Tassen (70-200L) bei den Olympischen Winterspielen 2010 an Fotografen und so verteilt und es gab die Dinger soweit ich mitbekommen habe auch ’normal‘ zu kaufen.
Hallo Karsten,
deiner Aussage kann ich leider keinen Glauben schenken, weil es so nicht passiert sein kann. Der Zollbeamte vor Ort will nicht nachsehen, ob du was einschmuggelst, weil der dafür gar nicht zuständig ist.
Offenbar scheinst du nicht viel Erfahrung zu haben mit China Gadgets bzw. deren Einfuhr, Verzollung usw..
Nach meinen Recherchen war Canon auch kein Sponsor der Olympischen Spiele 2010. Es kann ja sein, dass die Becher dort verteilt wurden, aber auch selbst wenn und von wem auch immer, können es ja sogar dieselben gewesen sein, wie auf dem Link 😉
VG Kerstin 😉
Hallo Kerstin,
zumindest was die Verzollung angeht habe ich in der Tat noch nicht viel Erfahrung. Ich habe schon einiges aus China kommen lassen und musste auch gelegentlich zum Zoll um das Päckchen abzuholen und den Ausdruck der ebay-Seite mitbringen um zu zeigen, dass das entsprechende Teil nicht oberhalb der Zollgrenze lag (interessanterweise kamen die Teile, die drüber lagen, bisher immer ’so‘ durch und wurden bis nach Hause geliefert).
Bei meiner Tasse musste ich ebenfalls beim Zoll antanzen, brachte auch artig den Ausdruck mit (der nur oberflächliche Beachtung fand), dann wurde ich gebeten, das Päckchen zu öffnen und den Inhalt zu zeigen. Zufrieden war sie erst, nachdem ich auch den ‚Objektivdeckel‘ abgenommen hatte und sie sehen konnte, dass es wirklich nur eine Tasse war.
Ob sie dafür zuständig war oder nicht kann ich nicht beurteilen, wie es gelaufen ist siehst du oben, was du abweichend von mir da rein interpretierst bleibt dir überlassen 🙂
Canon war vielleicht kein Sponsor der Olympischen Spiele in dem Sinne, hat bei so Veranstaltungen aber als größter (und grade im Sportbereich sehr verbreiteter) Hersteller aber einen extra Profibereich, der zum einen zur Kontaktpflege zu den Fotografen genutzt wird (die nicht selten Canon-Ausrüstung im Wert von zigtausenden mit sich rumschleppen), zum anderen auch Anlaufstelle bei technischen Problemen etc. (ein Profi, der bei einem technischen Defekt sofort ein gleichartiges Leihgerät bekommt statt Verdinstausfall zu erleiden bleibt der Marke vermutlich treu…).
Verschenkt wurden die Becher in der Tat von Canon (Canada) selbst, es war eine speziell dafür gefertigte Auflage (die auch später den ‚Boom‘ der ganzen ebay-Fakes auslöste). Durch den Erfolg und Zuspruch sah Canon Canada sich sogar ‚genötigt‘, noch weitere Exemplare produzieren und an Fotohändler in Kanada zu liefern. Die Qualität dabei war eine andere als bei den China-Dingern (ok, die wurden auch in China gefertigt, aber nach anderen Standards und wohl auch zu anderen Preisen…)
Einen zumindest (für englischsprachige) Fotofreunde sehr lesenswerten ‚Test‘ gibt es übrigens hier:
http://www.the-digital-picture.com/Reviews/Canon-EF-70-200mm-f-4.0-L-USM-Lens-Mug-Review.aspx
Gruß
Karsten
Hallo Karsten,
ich wollte nicht oberlehrerhaft mit meiner Aussage klingen, möchte nun aber auch nicht alle Wege bis ins Kleinste hier beschreiben. Dazu werde ich demnächst einen eigenen Artikel veröffentlichen. Es ist ja auch ganz interessant für alle zu wissen, was wann wo und warum geschieht.
Interessant an deinem Link ist, dass am Ende auf Amazon oder ebay verwiesen wird, wo bis auf 1 Artikel alle aus China kommen 😉 Ich konnte auch nichts nachhaltig Schlechtes darin finden. Wenn ein Artikel China-Fakes erwähnt und dann selbst auf die verlinkt frage ich nach dem Sinn des gesamten Artikels oder aber jeder muss das so interpretieren, dass die Ware aus China gut ist.
Kommt mir beim Überfliegen wie ein Pro-China Artikel vor, oder soll es das auch sein?
VG Kerstin
Übrigens kann man das Problem in vielen Fällen umgehen wenn man einen Händler wählt der nicht aus China sondern aus GB versendet. Gerade bei diesen Tassen gibts einige die auch oft nur 1-2 Euro teurer sind. Da der Versand damit innerhalb der EU erfolgt ist die Warscheinlichkkeit dass die Lieferung nicht kontrolliert wird i.d.R. deutlich höher!
Hallo Tobias,
innerhalb der EU herrscht Zollfreiheit. Durch wen und warum sollte eine Sendung innerhalb der EU kontrolliert werden?
VG Kerstin
Cool, die kleinen Dinger kannte ich noch nicht. Ich habe ein ’normal großes‘ 24-105er und wurde schon ein paar Mal von Kollegen darauf angesprochen die erst dachten, es wäre ein echtes Objektiv.
Man sollte nur genau darauf achten, was man kauft. Es gibt beispielsweise auch Becher, die auch innen aus Kunststoff sind (wie das aus dem Getränkebecher-Link) – da würde ich keine Getränke rein tun, schon gar nicht bei billigem China-Plastik. Edelstahl sollte schon unbedingt drin sein und da ggf. darauf achten, wie hoch der ’silberne‘ Rand oben ist (der Optik wegen).
Zumindest bei meinem ‚Objektiv‘ sieht man aus der Nähe übrigens, dass es billig gefertigt ist. Besonders die Qualität der Aufgedruckten Schrift ist eher Bescheiden und man sieht die leichten Grate da, wo die Formen beim Spritzen aneinander stießen. Wie groß da die Schwankung ist oder wie viel besser die aktuellen Becher sind kann ich nicht beurteilen. Man sollte jedenfalls kein ‚vom Original nicht zu unterscheiden‘ erwarten, aber auf Entfernung oder einen ‚unbedachten‘ Blick ist es gut.
Hallo Karsten,
danke für deinen comment! Vielleicht hast du nicht ganz Unrecht.
Die ganz einfachen Becher ohne Thermo-Innenteil würde ich auch eher als Stiftehalter oder Aufbewahrungsbox nutzen, so wie es auch ein anderer Händler schreibt.
VG Kerstin 😉
ich hab die schnapsgläser mal bestellt und ich habe beim zoll schon mehrere becher bzw die spardosen in canon optik abholen müssen die haben immer nur geguckt was ich mir für einen quatsch hole bzw einer war selbst fotograf und hat sich den link geben lassen.
aber ansonsten hab ich da bis jetzt noch nie probleme mit gehabt.
aber wieder schön einen meiner beiträge hier zu finden *freu* …
die suche geht weiter werde berichten wenn ich meine schnapsgläser bekommen habe
Hallo,
super! Danke schon mal für deinen Testbericht im Voraus!
VG Kerstin 🙂
Hallo zusammen, wie versprochen hier mein Testbericht denn ich hab heute Post erhalten
Optisch sehen die Gläser auf jedenfall schonmal sehr geil aus. Sehr detailreich und von optik und haptik her sehr gut.
Der Fokusring z.b. ist aus gummi sodaß einem das Glas auch nicht aus der Hand rutscht. Schalter und knöpfe und auch die beschriftung alles sehr gut lesbar. Verarbeitung von innen auch sehr sauber natürlich erstmal spühlen aber ich bin voll begeistert und hoffe drauf endlich welche von nikon zu finden 😀
bleibt nur noch eins zu sagen (bild anschauen, dann weiter lesen)
https://fbcdn-sphotos-d-a.akamaihd.net/hphotos-ak-ash4/419575_452951248103389_667450020_n.jpg
PROST