— Update: Das größere Modell XANES SFL-02 günstig! — Die XANES SFL-01 Akku-Fahrradlampe entspricht der StVO und leistet bis zu 600 Lumen! Dank Gutschein für nur 6,53 Euro inkl. Lieferung!
— Update: Gerade gibt es bei Banggood mit dem Gutscheincode „brandxs“ „aab93d„ den großen Bruder der XANES SFL-01 sehr preiswert. Die XANES SFL-02 leistet auch maximal 600 Lumen, bietet allerdings 1,5 Stunden mehr Laufzeit auf der höchsten Stufe.
Allerdings hält sie im gedimmten Betrieb nur 5 Stunden durch, wogegen das kleinere Modell 6 Stunden schafft. Der Preis liegt dank Coupon bei nur 6,53 Euro inkl. Lieferung. Schaut euch das Angebot mal an! —
Artikel vom 27.08.17:
Die Bewertungen der XANES SFL-01 Akku-Fahrradlampe sind sehr gut und die Beleuchtung entspricht den Vorgaben der StVO. Im Lieferumfang ist natürlich auch die Halterung inkl. Montagezubehör und ein Ladekabel enthalten.
Heute könnt ihr dank dem Gutscheincode „odlight„ für nur 6,53 Euro inkl. Versand bei Banggood zuschlagen.
Details:
Material: ABS
Akku: 1200mAh Li-Po
Ladezeit: ~2 Stunden
Laufzeiten des Akkus: Dimmstufe (400 Lumen): 6 Stunden, höchste Stufe (600 Lumen): 2 Stunden
Wasserfest: IPX5
Gewicht: 118 Gramm
max. 400 lumen – ist sogar im video zu sehen (verpackung). und die xpg kann gar keine 600 lumen leisten.
Der Nachfolger die XANES SFL02 gibt es gerade für den selben Preis beim gleichen Anbieter Banggood.
Ne Lampe mit Blinkfunktion kann niemals der StVO entsprechen…
Die Lampe darf man auf die öffentlichen Strassen verwenden aber nur die Funktion Blinken darf man nicht verwendet werden.
§ 67 Abs. 3 Satz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): „Blinkende Scheinwerfer sind unzulässig.“
In der Beschreibung steht auch nur „Cutoff line design, according to the German StVZO bicycle headlight authenticate.“. Vielleicht meinen sie damit die Beleuchtungsstärkeverteilung. Eine Bauart-/Typgenehmigung des Kraftfahrtbundesamtes dürfte die Leuchte nicht haben.
Geregelt sind Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern in § 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html, die Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile in § 22a https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html.
Die Konkretisierung erfolgt in den Technischen Anforderungen (TA) an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO. http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/node388.html
Alte Info zu TA 23 Scheinwerfer für Fahrräder: http://www.enhydralutris.de/Fahrrad/Beleuchtung/node403.html.
Danke für die Zusammenstellung. Wenn ich es richtig verstanden habe, sprengt diese Lampe doch aber den max. zulässigen Lichtstrom für eine Fahrradlampe um ein vielfaches?
Trotzdem auf jeden Fall besser, als ein unbeleuchteter Radfahrer!
Scheinbar schon!
Habe die 1er-Version, ist an sich eine tolle Sache, Laden per USB und dann noch soviel Licht, aber wenn ich das Ding vollgelagen an’s Bike hänge und dann 2 Wochen nicht verwende, dann ich der Akku leer. Toll. 🙁
Hab das jetzt ein paar Mal probiert, immer das selbe, so kann ich meinem Sohn das Ding nicht anvertrauen, denn dann fährt er im Dunkeln nach Hause.
Andreas, das ist Li-Ionen Akku. Natürlich entlädt die Akku bei Nichtbenutzung. Daher sollte man einen Tag vorher voll aufladen. Ich habe auch ein E-Bike mit Li-Ionen und musste laut Anleitung bei Nichtbenutzung alle 3 Monate die Akkupack aufladen damit die Akku nicht ganz entladen wird.