Das Geldklammer-Messer für nur 2,46 Euro!
Der Preis ist mit 2,46 Euro inkl. Versandkosten sicher noch im grünen Bereich. Laut dem Verkäufer handelt es sich um 440er Stahl und auf mich wirkt dieser verchromt. Ich hatte das Messer noch nicht in meinen Händen, daher kann ich über die Schärfe und Verarbeitung nichts berichten.
Ihr dürft es mit euch führen (außer im Flugzeug oder auf öffentlichen Veranstaltungen etc.), denn es ist kein Einhandmesser und die Klinge ist mit 5,8cm kurz genug um es legal zu tragen.
Hier die Details zum Messer:
- Klingenmaterial : 440C rostfrei
- Gesamtlänge: 132mm
- Klingenlänge : 58mm
- Grifflänge : 76mm
- Klingenbreite : 25mm
- Klingenstärke : 2,3 mm
Ist gut verarbeitet, die Klammer allerdings ziemlich stramm.
Bei der Legalität bin ich allerdings unsicher, da das Messer einrastet und mit einer Feder gelöst werden muss. Wie ist das, ist eine feststehende Klinge dieser Länge legal?
Das Messer ist scharf und einseitig geschliffen, wie eine Schere.
Feststehend ist legal, darf nur kein Einhandmesser sein! Gruß Maik
Könnte aber trotzdem verboten sein, da es einen anderen Gebrauchsgegenstand vortäuscht, hier Geldklammer und nicht sofort als Messer erkennbar ist
Das Problem ist, es könnte trotzdem ein verbotener Gegenstand sein, da es einen anderen Gebrauchsgegenstand vortäuscht. Hier die Geldklammer. Also besser nicht…
Awatt! Ist ein Messer mit Clip und kein vorgetäuschter Gegenstand. Schirmschwerter usw. sind verboten.
Würde ich empfehlen.
Benutz es auf der Arbeit ,
Es ist klein,trotzden stabil und scharf.
Durch den Engen Clip kann man den gut am Arbeitsanzug befestigen
Finde die Idee des Geldklammern-Messers schlecht. Wenn mir ein Dieb mein Geld klaut, ich ihm hinterher hechte um wieder ans Geld zu kommen, hat er direkt ein Messer um mich zu erstechen. :p
Notre false !
so wirklich legal ist es nicht ..
ich hatte ein faltbares messer in portemonnaie und als ich den diebstahl meldete, wurde mir dann erklaert, dass es NICHT legal waere. da es nicht als messer erkennbar waere.
und das ist unabhaengig von der klingenlaenge.
https://www.outdoormesser.de/Messerrecht-Trageverbot
Weiter sind verboten: Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z.B. Gürtelmesser, Füllfederhalter oder Spazierstöcke, die innen eine Klinge in sich bergen).