Aufgegriffen: Hornit – Die lauteste Fahrradklingel der Welt mit 140 dB !!!
– Update: Hier aus Deutschland! –
Kein Scherz: Doppelt so laut wie ein Düsenjäger! 😮
Weia, zuerst hab ich überlegt, ob ich dieses fast waffenscheinpflichtige Teil aus den USA hier vorstellen soll, aber es passt eindeutig in die Rubrik „Gadget“ und darf sowieso nicht auf Deutschlands Strassen eingesetzt werden. Mal abgesehen davon, dass es keine Fahrradklingel im üblichen Sinn ist, sind 140 dB eine Lautstärke jenseits von Gut und Böse.
Klar kennt ihr diese kleinen Horntweeter links im Bild, die mit 85-98 db schon ordentlich Krach machen. Zum Vergleich: 75 db entsprechen der genormten Mindestlautstärke einer Fahrradklingel. Hält man jetzt die Hornit daneben, wirkt der kleine Bruder nur noch wie ein Fingerschnipsen bei Nebel.
Ich habe mal recherchiert: 90 db entsprechen der Lautstärke eines LKW, 100 dB haut ein Ghettoblaster raus, 110 dB laut sind Diskomusik, Symphoniekonzert, Motorsäge, Autohupe, 120 dB geben Kettensäge, Presslufthammer, Gewitterdonner von sich, am Tabellenende stehen mit 130 dB Autorennen und Düsenjäger. Pro weiterer 10 dB verdoppelt sich die Lautstärke!
Ab 130 dB hält sich ein Mensch automatisch die Ohren zu, 150 dB verursachen in Sekunden irreparable Schäden.
Im Werbevideo, das ihr unten seht, wird auch darauf hingewiesen, dass Hornit nur eurer eigenen Sicherheit dient und zwar wenn ihr euch Fahrzeugen wie beispielsweise Bussen oder LKWs nähert. Wo früher durch das Ausscheren dieser von sich aus lauten Fahrzeuge viele tödliche Unfälle passiert sind, macht man dank Hornit auf sich aufmerksam und verhindert Schlimmeres.
Ich sehe trotz des hohen Preises inkl. Zoll schon förmlich das Glitzern in den Augen einiger Leser, aber fest steht eins: In Deutschland ist dieses Gadget trotz der 2-fachen Regelbarkeit der Lautstärke (Parkanlage/Strasse) im öffentlichen Strassenverkehr verboten und ich muss ehrlich sagen: Gut so! Denn wer weiß, wieviel Herzinfarkttote wir jedes Jahr zusätzlich zu beklagen hätten.
Übrigens sind auch die günstigen, weniger lauten Gadgets hierzulande nicht im öffentlichen Strassenverkehr zugelassen, sondern nur zu Showzwecken auf Privatgrundstücken erlaubt. Hiermit wird aber grundsätzlich kein Gehör nachhaltig geschädigt und ausser einen kleinen Schreck in der Fussgängerschaft (auf dem Privatgelände) dürfte auch nicht viel mehr passieren.
Hier der Einsatz von Hornit: