Butterfly oder Balisong als Trainingsmesser für nur 3,22 Euro!


Das „Messer“ kann als Trainingsgerät weder schneiden noch stechen! Ist es dann ein Messer? Ich bin nicht sicher wie es mit den Gesetzen in Deutschland bezüglich dieses Trainingsmessers aussieht. Unsere Leser aus der Schweiz und Österreich dürfen nun schmunzeln (und evtl. bestellen), denn ihr habt unsere Probleme vermutlich nicht. 🙂

Die Preise fangen bei Aliexpress mit 3,22 Euro an und der Versand ist gratis. Es gibt noch das Modell in Blau für 8,95 Euro inkl. Lieferung. Auf der Klinge des blauen Modells steht, dass das Messer nicht geschärft werden kann. Auf dem Silbernen steht kein Hinweis, allerdings sind die vielen Löcher in der stumpfen Klinge aussagekräftig genug.

Ich hatte mal über Trainings Nunchakus aus Schaumstoff geschrieben und die waren ungefährlich, aber dennoch verboten. Ich bin echt nicht sicher ob dieses Butterfly erlaubt ist oder nicht, daher prüft mal selbst die Gesetze eures Landes.
Auch wenn man auf dem Bild schon deutlich sehen kann, dass aufgrund der Lochung ein Anspitzen der „Klinge“ unmöglich ist, bedeutet das natürlich nicht zwangsläufig, dass auch der Gesetzgeber diese Einschätzung teilt. Wenn ihr genaueres berichten könnt, dann schreibt es uns in den Kommentaren!

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11 Comments
  1. Reply
    Koyogama (via App) 16. Juli 2015 at 09:19

    Zumindest lt. Wikipedia erlaubt aus den von Dir schon vorgebrachten Gründen.
    In der Schweiz sind Erwerb und Besitz generell verboten, gilt also offenbar auch für Trainingsmesser.

  2. Trainer sind erlaubt, kann man auch ganz offiziell in Deutschland kaufen, z.B. bei Böker.

  3. Ach auch das Waffengesetzt in Deutschland ist kein großes Hexenwerk.

    Grundlegend wird ein Messer über ein Scharfe klinge definiert. Was hier ja nicht der Fall ist.
    Weiterführend wäre die Arte des Messers lt. Anlage 1 des Waffengesetz, hierbei sind Messer (diese müssen noch immer eine geschärfte Klinge haben) verboten, welche als Faltmesser mit zweigeteiltem schwenkbaren Griff versehen sind verboten.
    Da aber ersteres nicht eintritt ist die zweitere Folge nicht mehr relevant.

    Was die noch angesprochenen Trainings Nunchakus angeht, ist hier auch kein Hexenwerk vorliegend.

    Lt. Waffengesetzt und damit verbundener Feststellung des BKA zählt ein Nunchaku in Deutschland als Würgewaffe. Somit ist es egal ob die Enden aus Metall, Holz oder aber Schaumstoff verbunden sind, so lange jene Gegenstände durch eine Schnur, Seil oder Kette verbunden sind, eignen sie sich potentiell als Würgewaffe und sind somit nicht besitzfähig.

  4. Ich denke ^^ Anscheinwaffe ^^ ist die richtige Bezeichnung für dieses Butterfly.

  5. „prüft es mal selbst vor dem Kauf eures Landes“ – Das ist ja mal wieder einer Deiner zweideutigen Sätze… Klasse ^^ Wie viele Bananen kostet eine Republik? :p

  6. Versandkosten

  7. Nützlich wie ein Fundbüro in Polen

  8. Ist schon eine Weile her der Artikel. Für jene, die es doch interessiert, wie auch schon richtig beschrieben, ist es keine Waffe. Siehe auch Info-Plakat der Polizeigewerkschaft unter Punkt 12, sogar mit Bild.
    (http://www.dpolg-markt-select.de/Plakat-Neues-Waffengesetz)
    Etwas unscharf/klein, falls Interesse besteht, versuche ich mal ein Bild zu machen.

    Gruß
    Andreas

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