Rettungsmesser MT-740 für nur 7,91 Euro (gratis Versand)!
Ein Messer mit Gurtschneider, Glasbrecher und Tantoklinge!
Der Preis ist toll und für nur ~7,91 Euro (9,31 $) + gratis Versand kann man nichts falsch machen.
Das Angebot wird von Fasttech geliefert und die Lieferung erfolgt recht flott. Es ist ein Einhandmesser/Rettungsmesser, jedoch durch entfernen des Öffnungs-Pins könnte es zu einem normalem Taschenmesser werden (bitte macht euch über die Gesetze in eurem Land mal selbst schlau).
Leider macht der Verkäufer keine Angaben über den verwendeten Stahl und auch sonst sind die Angaben eher dünn, aber der Preis ist gut! 😉
Details:
Gesamtlänge: 21.5cm
Grifflänge: 13 cm
Klingenlänge: 8.5cm
Klingenbreite: 2.2cm
Klingenstärke: 0,3 cm
Mit Gürtelclip
Im normalfall dürfte es sich um folgendes Material handeln. Vermutlich 440A
http://www.myknifes.de/topics/440er-stahl-fuer-messerklingen.php
Wie kommst du darauf? Gruß Maik
Weil es auf der Rückseite der Klinge steht… Sowohl auf der verlinkten Webside auf die man kommt wenn man auf die Bilder klickt, als auch bei anderen Anbietern…
Kann man es als deutscher problemlos kaufen? Kenne mich mit dem Waffenrecht nicht wirklich aus.
Gruß
Gero
Kauf und besitz ist legal. Darfst das Messer nur nicht bei dir tragen (das Messer führen). Gruß Maik
Hab das Teil, ist echt super und gibt einen ein sicheres Gefühl im Auto. Ist im Auto damit rumfahren schon „führen“?
Ja dies ist bereits führen.
In der Urteilsbegründung zum Gerichtsurteil des OLG Stuttgart · Beschluss vom 14. Juni 2011 · Az. 4 Ss 137/11 steht:
„14. Durch die Aufbewahrung der Messer in seinem privaten Fahrzeug führte der Betroffene sie i. S. d. § 42 a Abs.1 WaffG. Das Führen ist hier nicht anders zu verstehen als sonst im WaffG (Erbs-Kohlhaas a.a.O. Rn.43; so wohl auch Steindorf/Heinrich/Papsthart Waffenrecht, 9. Aufl. § 42 a Rn.2 u. 1 mit Verweis auf Anlage 1 A 2 Nr.4 zum WaffG und § 1 Rn.46). Das Gesetzgebungsverfahren gibt keinen Hinweis, dass vom Gesetzgeber für § 42 a WaffG eine andere als die waffenrechtlich etablierte Definition von Führen gewollt gewesen wäre. Führen bedeutet somit auch hier, über die fraglichen Gegenstände die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums auszuüben (s. Anlage 1 A 2 Nr.4 WaffG). Der PKW des Betroffenen stellt als bewegliche Sache kein befriedetes Besitztum i. S. des WaffG dar (MüKo-Heinrich, WaffG, § 1 Rn.172 m. w. N; Heller/Soschinka, a.a.O. Rn. 486).c)“ Quelle http://openjur.de/u/354123.html
Ein Wohnmobil mit fester Adresse un Briefkastenschlitz auf einem Stellplatz ist evtl. die Grauzone? 🙂 Wir haben echt Gesetze, die manchmal schwer zu begreifen sind. Danke für die Info. Gruß Maik
Verbindlich darf ich mich hier nicht äußern, denn ich bin kein Anwalt. Aber im Handschuhfach ist es in meinen Augen eher ein „Transportieren“ als ein „Führen“. Wie gesagt, unverbindliche Einschätzung!
Ich habe ein etwas anderes Rettungsmesser im Handschuhfach und fühle mich zumindest recht unschuldig damit. 😉 Gruß Maik
Wenn du solch ein Rettungsmesser hast https://www.drschmitz.de/images/stories/dokumente/bka_feststellung_rettungsmesser.png , ist es ein Werkzeug. Ansonsten gilt § 42 a Abs. 1 Nr. 3 WaffG
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
..
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)..zu führen.
Zum Begriff des Führens siehe meinen obigen Kommentar.
Dein Handschuhfach wird wohl auch nicht als verschließbares Transportbehältnis durchgehen.
Dies stellt natürlich nur meine subjektive Beurteilung dar.
Ich hab deswegen schon des öfteren Mal mit Polizisten geredet und die meinten alle das man das nicht so eng sehen darf. Das Gesetz wurde gemacht um den Polizisten eine rechtliche Grundlage zu geben die Messer einkassieren zu dürfen (z.B. von irgendwelchen zwilichtigen gestalten morgens um 2Uhr am Hauptbahnhof) Im allgemeinen haben die aber kein Problem damit wenn du sowas dabei hast (solange es jetzt nicht das übelste Kampfmesser ala Karambit ist).
Ein Polizist meinte das wenn du von ihnen kontrolliert wirst und !davor! sagst hey ich hab da noch ein Taschenmesser in der Hose wäre das meistens volkommen okay. Und wie oft wurdet ihr überhaupt schonmal kontrolliert? Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst und die Polizisten dein Auto durchsuchen wollen dann sagst du halt das du im Handschufach ein Taschenmesser hast. Ich bezweifele stark das sie das dann einkassieren.
Allerdings hast du natürlich keine gesetzliche Absicherung, das heisst wenn der Polizist einfach nur schlechte Laune hat kann er es dir abnehmen und du wirst nichts bis wenig dagegen machen könnnen. Aber bei diesem Messer sollte das auch nicht so wild sein 🙂
Wenn du ein Hinderer XM-18 oder ein Chris Reeve Sebenza hast und dir das abgenommen wird würde ich mich etwas mehr ärgern xD
Der Dollar-Kurs hat sich geändert.
Messer können nach Deutschland nur min. per Malaysia-Post verschickt werden.
Per PayPal bezahlt kommt man dann auf 10,22 EUR!
Ich habe das Messer vor 2 Tagen bekommen. Es ist schwer, liegt gut in der Hand und macht einen robusten Eindruck. Bei einem Unfall wäre es mir scheißegal ob das Mitführen verboten ist. Klinge ist scharf, Gurtschneider ist vorhanden und mit der Spitze am Griffende kann man auch schon mal eine Scheibe einschlagen wenn sich die Autotür nicht öffnen lässt.
Super Messer, super Preis, super Versand.
Jederzeit wieder.