James Bond? „Klick“ und das Nummernschild ist schwarz …
… Kennzeichen in nur 1,5 Sekunden per Fernbedienung „verschwinden“ lassen 🙂
Diese Kennzeichenhalter sehen auf den ersten Blick zwar aus, wie aus dem normalen Zubehör, wären da nicht Kabel dran und eine Fernbedienung mitsamt Empfängereinheit dabei.
Praktisch ist das z.B. auf einem privaten Gelände zu Showzwecken oder bei einem Event. Gern präsentiert man stolz sein in mühevoller Kleinarbeit gefertigtes Unikat der Öffentlichkeit, jedoch mag es nicht jeder, wenn das Kennzeichen später in der Tageszeitung oder in Zeitschriften zu finden ist. Grund sind Langfinger, die dadurch schnell wissen, wo euer Traumauto steht und schwupp ist es ein gewesenes.
Um dem vorzubeugen, kann man diese Abdeckungen einsetzen, ohne das Fahrzeug selbst zu verschandeln.
Wie funktioniert es?
In den Kennzeichenhaltern ist eine schwarze Folie eingelassen, die herunter geht, sobald ihr im Innern des Autos die Fernbedienung betätigt. Dafür wird ein Empfänger im Auto angebracht, der per Kabel mit den Kennzeichenhaltern verbunden ist. Nach einem Klick auf die Fernbedienung ist das Kennzeichen innerhalb kürzester Zeit unsichtbar.
Wichtig und selbstverständlich: im öffentlichen Strassenverkehr ist so eine Vorrichtung streng verboten!
Der Preis für diesen Showeffekt ist mit 76,89 € inkl. Versand nicht der günstigste, zumal noch rund 15,00 € dazukommen können, wenn die Halter beim Zoll hängen bleiben. Maße ca.: 535 x 135 x 25 mm.
Bei vielen verbotenen Gadgets habe ich ja keine Probleme – das Fahrradlicht mit eingebautem Radweg stört vielleciht ein wenig die Verkehrssicherheit oder so. Aber das hier gehört echt nicht veröffentlicht. Einziger Anwendungszweck ist doch die kriminelle Handlung, zumal bei dem Preis. Nummernschild „aus“ … XXXXXX. Und das ist der harmloseste Fall.
Ich würde das nicht so drastisch sehen, denn jeder Polizist sieht auf den ersten Blick das da am Nummernschild was verändert wurde. Damit fährt man höchstens eine Woche auf deutschen Straßen und dann gibt es richtig Ärger. Das fällt auch auf wenn der Rollo eingefahren ist. Gruß Maik
Hallo Nate,
grundsätzlich kann jedweder Gegenstand für Straftaten eingesetzt werden. Wir haben im Artikel eindeutig klar gemacht, dass der Einsatz nur zu Showzwecken bzw. auf dem privaten Gelände zulässig ist.
Wer soviel kriminelle Energie besitzt, wie du in deinem unkenntlich gemachten Beispiel erwähnt hast, der braucht nicht unser Gadget.
An dieser Stelle sei erwähnt, dass wir keine Anleitungen zu kriminellen Handlungen veröffentlichen. Aus diesem Grund musste der entsprechende Passus aus deinem comment gestrichen werden.
VG Kerstin 🙂