[Nachschub!] 500 Euro für nur 94 Cent ist fair! 100$ für 94 Cent ist auch nicht übel! ;-)


Diese Banknote ist natürlich nicht echt, stellt aber auch vermutlich kein Falschgeld im juristischen Sinne dar, denn der original 500er ist lila und nicht golden. Zudem besteht der Schein aus einer dicken vergoldeten PVC Folie und nicht aus Banknotenpapier, daher ist eine Verwechslung ausgeschlossen.

Ich bin kein Jurist, daher prüft die gesetzliche Lage eures Landes mal selbst. Auch deutsche Händler verkaufen den „Goldschein“ für rund 10 Euro pro Stück, daher scheint es keine Probleme zu geben.

Ich denke als Dekoration hinter einem passenden Bilderrahmen macht sich der 500 Euro Schein sehr gut. Der Preis liegt bei nur 94 Cent (gratis Versand) und dieser Deko-Schein besitzt die Maße des Originals. Hier gibt es noch Nachschub!

Es gibt auch noch einen 100$-Schein für 94 Cent inkl. Lieferung. Auch dieser Schein ist bezogen auf die Maße 1:1 und besteht aus vergoldetem PVC.

 


Wenn Du zum Anbieter klickst und anschließend z.B. etwas kaufst, erhalten wir u.U. dafür Geld vom jeweiligen Anbieter. Beispielsweise verdienen wir als Amazon-Partner an qualifizierten Verkäufen. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf die Auswahl der geposteten Deals und Schnäppchen.
Maik

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Ich bin Maik, 38 Jahre alt und die Gadgetsuchmaschine in Person. Wenn Ihr Fragen habt oder eine Anregung, hinterlasst einfach einen Kommentar oder schickt mir eine Mail.

14 Comments
  1. Das ist Falschgeld, egal welche Farbe es hat. Es gab den Fall, dass jemand zur Fastnacht Geldscheine kopiert hat, schwarzweiss und einseitig; zwar einfach zu erkennen, galt damals aber dennoch als Falschgeld.

    • Link oder Belege? Die Scheine sind aus einem komplett fremden Material und sind nun wirklich nicht nicht nah genug am Original, dass jemand damit bezahlen könnte. Ein goldener Schein aus Kunststoff? Gruß Maik

      • Kann man problemlos im Internet finden.
        Sofern die Größe 1:1 dem Original entspricht, gilt es als Falschgeld. Material und Farbe ist dabei nicht so wesentlich. (Warum hat Chris schon geschrieben.)

        „Euroscheine dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen in Form von Spielgeld herstellen und einsetzen. Allerdings gibt es für das Nachdrucken auf Papier strenge Vorschriften einzuhalten. Sie dürfen bei Ihren Vervielfältigungen nie den Eindruck erwecken, dass es sich um reguläre Banknoten handelt.

        Die Unterscheidung zu Banknoten müssen Sie durch die Formatwahl sicherstellen. Erlaubt sind demnach nur ungewöhnlich kleine oder große Formate. Drucken Sie auf Papier besonders kleine Euro-Banknoten einseitig, dürfen die ausdruckbaren Bilder maximal 75 Prozent der normalen Kantenlängen aufweisen. Bei großen einseitigen Reproduktionen beträgt dieser Wert 125 Prozent.“

        Quelle: http://www.helpster.de/geld-kopieren-so-koennen-sie-spielgeld-vervielfaeltigen_137683

        Auch eine Nachfrage bei einer Deutschen Bundesbank Filiale, die es in jeder größeren Stadt gibt, kann das bestätigen, falls du das noch einmal verifizieren willst.

        • „das Nachdrucken auf PAPIER (!!!) strenge Vorschriften einzuhalten.“ Es handelt sich aber um dickes PVC und nicht um Papier!

  2. Der Erwerb von einem so schlecht gefälschten Schein dürfte kein Problem sein, wenn man nicht vorhat die Scheine in Umlauf zu bringen. StGB 146

  3. In Artikel 2 des BESCHLUSSES DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 20. März 2003
    über die Stückelung, Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro-Banknoten
    (EZB/2003/4) „Vorschriften über die Reproduktion von Euro-Banknoten“ ist recht detailliert beschrieben was „legal“ und „illegal“ ist.
    http://www.ecb.europa.eu/ecb/legal/pdf/l_07820030325de00160019.pdf

    rechtmäßig sind u.a.
    e) Reproduktionen, die aus einem Material bestehen, das sich eindeutig von Papier unterscheidet und deutlich anders aussieht als das zur Herstellung von Banknoten verwendete Material

    • Das gilt für den Maßstab 1:1. Und Materialien, die sich eindeutig von Papier unterscheiden sind z.B. Metall, Stein, Glas. Damit ist PVC vermutlich nicht erlaubt, da es sich ähnlich anfühlt wie ein neuer glatter Schein.

      Eine Nachfrage bei einer einer Deutschen Bundesbank Filiale kann das aber aufklären. Als Dealersteller würde ich das schriftlich wollen 😉

      • Guck dir mal das zweite Foto an (gebogener „Goldschein“). Denkst du wirklich, dass sich dieses dicke PVC wie ein echter neuer Schein anfühlen könnte? Ich denke eher nicht….

        • Ganz ehrlich, ich weiß es auch nicht. Daher würde *ich* nachfragen.
          Wir sind doch hier alles absolute Laien.

          Die Schweizer haben das bei ihrem Franken exakter definiert. Da wäre es definitiv verboten.

  4. Grüße aus dem Berner Oberland (Schweiz) da hat Jens völlig recht 😉

    • Die Schweizer sind nicht nur in den Formulierungen genau, sie bauen auch präzise Uhren. 😉 Wenn genau, dann richtig! Gruß ins Berner Oberland.

  5. 1 Stück lohnt sich nicht. Für 3€ bekommt man 10 Stück!

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